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Mitarbeiter
– Menschenrechte und Arbeitnehmerrechte

Der Scanbad „Code of Conduct“ (Verhaltenskodex) ist ein Satz von Spielregeln für die Zusammenarbeit zwischen Scanbad und unseren Lieferanten. Die Anforderungen in unserem „Code of Conduct“ gründen sich auf die Kernkonventionen der ILO-Deklaration über grundlegende Arbeitnehmerrechte, und wir erwarten, dass unsere Lieferanten ihnen entsprechen. Diese Regeln sollen absichern, dass all unsere Produkte auf eine Weise hergestellt werden, die unserem Ziel entspricht, allen Gruppen von Interessenten gegenüber verantwortungsbewusst zu handeln. Wir erwarten, dass unsere Lieferanten und Geschäftspartner internationale Standards für Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt sowie Korruptionsbekämpfung unterstützen.

Scanbad erkennt die UN Menschenrechtserklärung (1948) und die acht Kernkonventionen über menschenwürdige Arbeitsbedingungen der Internationalen Arbeitsorganisation, ILO (1998) an. Scanbad erkennt außerdem die Richtlinien und Empfehlungen der Welthandelsorganisation (WTO) an, weshalb gefordert ist, dass unsere Lieferanten Mitglied der WTO sind. Wir fordern außerdem, dass unsere Lieferanten den EU-Verordnungen REACH und RoHS gerecht werden.

Wir wollen

  • Wir bemühen uns, eine langfristige und gesunde Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten zum gegenseitigen Vorteil beider Seiten aufzubauen, wobei der konstruktive Dialog mit den Lieferanten beim Vertragsabschluss Teil dieses Prozesses ist.

  • Wir wählen unsere Lieferanten und Geschäftspartner auf der Grundlage von Kriterien, wie Qualität, Verfügbarkeit, Leistung, Zuverlässigkeit, Service und Preis aus.

  • BWir gründen unsere Zusammenarbeit auf gegenseitiges Vertrauen und erwarten, dass unsere Lieferanten und Geschäftspartner eine faire und ethische Geschäftspraxis einhalten. Wir zahlen oder erhalten keinerlei Form der Bestechung bzw. andere ungesetzliche Bezahlungen, um ein Geschäft abzuschließen oder zu erhalten.

Scanbads Einsatz, um dem "Code of Conduct" gerecht zu werden

  • Sämtliche Lieferanten des Scanbad-Konzerns müssen für eine gesunde und sichere Arbeitsumgebung für alle Mitarbeiter sorgen.

  • Die Mitarbeiter müssen die Freiheit haben, sich zu organisieren sowie das Recht auf kollektive Verhandlungen in Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen haben.

  • Die allgemein geltenden nationalen oder örtlichen Gesetze in Bezug auf die Beschäftigung müssen für die Mitarbeiter gelten.

  • Die Arbeitszeit ist zwischen dem Unternehmen und den Mitarbeitern zu vereinbaren.

  • In Unternehmen mit organisierten Gewerkschaften sollte die Arbeitszeit durch einen kollektiven Tarifvertrag festgelegt sein.

  • Alle Kinder haben das Recht auf eine Kindheit und eine Ausbildung.

  • Lieferanten müssen gewährleisten, dass ihr Unternehmen keine Kinder unter 15 Jahren oder Kinder unter dem schulpflichtigen Alter beschäftigt.

  • Wenn es die nationale Gesetzgebung gestattet, können Kinder zwischen 12 und 15 Jahren einige Stunden täglich leichte Arbeiten unter der Voraussetzung ausführen, dass dies nicht ihrer körperlichen und geistigen Gesundheit und Entwicklung schadet und auch nicht den Schulbesuch verhindert.

  • Der Scanbad-Konzern arbeitet nicht mit Lieferanten zusammen, die diskriminieren.

  • Der Scanbad-Konzern arbeitet nicht mit Lieferanten zusammen, die Zwangsarbeiter einsetzen. Es ist Scanbads Ziel, dass alle Lieferanten außerhalb der EU bestätigen, dass sie unseren „Code of Conduct“ kennen und befolgen. Gleichzeitig bemühen wir uns, Überprüfungen von Lieferanten außerhalb der EU durchzuführen und zu dokumentieren.